Erweiterte Richtlinien zum Schutz von Schwangeren
Das Robert Koch-Institut fordert eine Erweiterung der Mutterschafts-Richtlinien dahingehend daß alle Schwangeren ein Anrecht auf eine von der gesetzlichen Krankenkasse getragene Untersuchung auf Toxoplasmose bekommen.
Eine nicht behandelte Erstinfektion mit dem Parasiten Toxoplasma gondii während der Schwangerschaft kann zu Fehlgeburt, Wasserkopf und zuschweren Schädigungen der Augen bis hin zur Erblindung führen.
Zur Abwendung der möglichen Gefahren für Mutter und Kind gibt es die Mutterschafts-Richtlinien. Erhebt ein Arzt danach einen begründeten Verdacht auf Toxoplasmose, sind die notwendigen Untersuchungen mit der gesetzlichen Krankenversicherung abrechenbar. Besteht dieser Verdacht nicht, muß die Schwangere, wenn sie dennoch Untersuchungen auf Toxoplasmose wünscht, diese selbst bezahlen.
Das Robert Koch Institut fordert hier eine Änderung:
Die Mutterschafts-Richtlinien sollen dahingehend geändert werden. daß alle werdenden Mütter für sie kostenlos auf Toxoplasmose untersucht werden können. Damit sollen möglichst alle Fälle von Erstinfektionen frühzeitig erkannt und nachfolgend behandelt werden. Die vorsorgliche Untersuchung aller Schwangeren, von denen nicht bekannt ist. daß sie immun sind, ist erforderlich. weil beim gesunden erwachsenen Menschen die Infektion mit dem Toxoplasmose-Parasiten in aller Regel symptomlos bleibt.
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