Liste der erlaubten Wirkstoffe
Liste der erlaubten Wirkstoffe für Aerztinnen und Aerzte, Apothekerinnen und Apotheker Fachkommission für Doping-Bekämpfung des Schweizerischen Olympischen Verbandes (SOV)
Die nachfolgende Liste enthält nach Indikationen geordnet Wirkstoffe, die dopingfrei und somit zur Behandlung von Sportlern und Sportlerinnen geeignet sind. Für rezeptfreie Medikamente verweisen wir auf die separate Liste der erlaubten Medikamente bei banalen Erkrankungen, die in erster Linie für den Sportler und die Sportlerin konzipiert ist.
Folgendes ist zu beachten
- Aufgeführt sind vorwiegend rezeptpflichtige Wirkstoffe
- Zu jedem aufgeführten Wirkstoff sind in der Schweiz Präparate vorhanden, oft sogar mehrere (teilweise sind in Klammern und in Grosschrift bekannte Markenprodukte -Spezialitäten- erwähnt)
- Die Liste ist nicht vollständig. Die Auswahl der Wirkstoffe und Spezialitäten stellt keine Wertung der Wirkung dar
- Weitere Spezialitäten zu den einzelnen Wirkstoffen können im Codex oder im Arzneimittel-Kompendium der Schweiz nachgeschlagen werden
- Die aufgeführten Spezialitäten-Namen gelten nur für Präparate, die in der Schweiz im Handel sind! Produkte, die unter demselben Namen in einem anderen Land im Handel sind, müssen nicht zwingend gleiche Wirkstoffe enthalten wie in der Schweiz!
- Einschränkungen gelten für einige Sportarten, bei denen eine medikamentöse Sedierung gewisse Leistungsvorteile verspricht, z.B. bei Schiess-Sportarten, dem Modernen Fünfkampf, dem Biathlon usw. Die UIPMB verbietet die Verwendung von "sedativ wirkenden Substanzen". Dazu gehören u.a. Psychopharmaka, Antiallergika, Antiemetika, Antiepileptika und Myotonolytika.
- Medikamente mit !! enthalten Dopingsubstanzen und dürfen nicht abgegeben werden!
Übersicht über erlaubte Arnzeimittel
- Nervensystem
- Herz und Kreislauf
- Lunge und Atmung
- Gastroenterologika
- Nieren und Harnwege
- Blut
- Stoffwechsel
- Mittel gegen Infektionskrankheiten
- Gynäkologika
- Ophthalmologika, Otologika
- Mund und Rachen




























