III.A. Alkohol
Einzelne Sportverbände verbieten Alkoholgenuss und führen Alkoholtests durch. Positive Ergebnisse können Sanktionen auslösen.
III.B. Cannabis
Einzelne Verbände prüfen auch auf Cannabis-Konsum (THC im Urin). Positive Ergebnisse können sanktioniert werden.
III.C. Lokalanästhetika
Die gängigen Lokalanästhetika (z.B. Bupivacain, Lidocain, Mepivacain, Procain etc.) sind bei begründeter medizinischer Indikation zur lokalen und intraartikulären Injektion zugelassen, nicht aber Kokain. Bei Wettkämpfen muss der Sportler dafür besorgt sein, dass der Einsatz dieser Lokalanästhetika mittels detaillierten ärztlichen Attests der zuständigen medizinischen Instanz vorgängig gemeldet wird.
Die äusserliche Verwendung der üblichen Lokalanästhetika (ausser Kokain) ist erlaubt.
III.D. Kortikosteroide
Ausnahmen des Verbots von Kortikosteroiden
- lokale Therapie auf der Haut, im Ohr oder am Auge, nicht jedoch im Rektum.
- zur Inhalation für Nase und Atemwege**
- zur lokalen oder intraartikulären Injektion**
- ** Bei Wettkämpfen hat der betroffene Sportler dafür zu sorgen, dass jede Verwendung von Kortikosteroiden zur lokalen Injektion oder zur Inhalation durch eine detaillierte ärztliche Bescheinigung der zuständigen medizinischen Instanz frühzeitig gemeldet wird.
III.E. Betablocker
In einigen Sportarten, bei denen Konzentration und innere Ruhe eine Rolle spielen, sind Betablocker verboten: z.B. Schiessen, Moderner Fünfkampf, Golf, Bob, Curling, Fechten, Flugsport, Motorsport, Pferdesport, Wasserspringen, Skispringen, Ski alpin.
Beispiele solcher Betablocker sind wie folgt:
- Acebutolol
- Labetalol
- Alprenolol
- Metoprolol
- Atenolol
- Oxprenolol
- Betaxolol
- Propranolol
- Bisoprolol
- Sotalol
- Bunolol
- und chemisch oder pharmakologisch verwandte Substanzen!
- N.B. Zu diesen pharmakologisch verwandten Substanzen gehˆren etwa auch die sedierenden Antihistaminika und fast alle Psychopharmaka!
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